15670303LUB00

1567, March 3

Lübeck

Friderich Knefell, Herman Oldenspell and Wilhelm Medinck to Lübeck: state that they have been forbidden by Hamburg to sail to Iceland, but that they have no right to do this, as they act on behalf of late burgomaster Bartholomeus Tinappel, who had a rightful license for Iceland.

Created for and published on the HANSdoc website of the German Maritime Museum, Bremerhaven, by Bart Holterman in the context of the research project Between the North Sea and the Norwegian Sea: interdisciplinary Studies of the Hanse. Licensed CC BY.

Hamburg, Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg

111-1 (Senat), Cl. VII Lit. Kc No. 11, vol. 3 (Islandica 1561-1600)

Two bifolios

21x33,5cm

Paper

Light large water stain on the last folio

Modern foliation in pencil, 39-42

Final version

High German

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Diplomatarium Islandicum 14:416

Den Erbarnn Fursichtigen Hochgelartten unnd Hochweisenn Herrenn Burgermäisternn unnd Radtmannen der Keyserlichen Freyenn Reichs Stadt Lubeck. Unserem grossgunstigen Herren.

Erbare. Fursichtige. Hochgelarte. Hochweise grossgunstige Herren. Negst erbietung unserer stetzwilligenn unnd gefliessenenn dienstenn. Mugenn Euernn Erb: Hochw. Wir dienstlich unnd underthenig nit vorhalten. Das der Durchleuchtigst Grossmechtiger Furst unnd Herr. Herr Friederich der Ander zu Dennemarckenn. Norwegenn. der Wendenn unnd Gottenn Kuning etc. unser gnedigster Herr. dem Erbarnn unnd Wollweisen Herren Bartholomaeo Tinappelnn. dieser Loblichen Stadt Lubeck gewessenem Burgermeistern. seliger und loblicher gedechtnuss. vmserm liebenn Herrenn. auch respective Vathernn. Schwagernn unnd Freunde. als einem umb seine Kun: Maytt: unnd diese gutte Stadt wollvordienetem Manne. die Handtierung unnd Khauffmanssgewerb auf Isslandt. nicht alleine schlechter weiss mundtlich (wiewoll solchs der Zusage halber gnugsam gewessenn) sondernn auch schrifftlich mith desshalb seiner Weissheit mithgetheilten Kuninglichenn Siegelnn unnd Brieffenn gnedigst vorgunstigt unnd nachgebenn hatt,1 in welcheres handelss unnd gewerben Communication ermelten hern Burgermeister seliger unss zu sich aufgenommenn. und gunstiglich dartzu vorstattet hatt. In itzgeregtem Kuninglichem Dennemarckischem Indult habenn wir Schiffer Gerhardt Bartholdts vonn Hamburch inn Isslandt zusegelenn inn der maynung. das je solchs die Erbarn zu Hamburch wieder denn Herren der Provintz Isslandt. als nemblich die Kunnigliche Maytt. zu Dennemarckenn etc. nicht sperren noch hinderenn solttenn befrachtet unnd Ihme daselbst hinn, im Nhamenn Gottes zufharenn aufferlegt unnd befholenn. Nu befinden Wir aber. das unsern Befelhabern durch vorbott Kauffs unnd vorzollens aller in Isslandt dienlicher wharenn vonn der Stadt Hamburgk der Ortter hinn. abzufhuerenn. vonn einem Erbarnn Radte gemelter Stadt. konnen nicht wissenn auss was ursachenn oder fuge inhibirt unnd gesperret sey.

Weilen aber die Stadt Hamburgk der Provintz Isslandt nicht mechtig. noch der gestalt høgstgedachter Kuninglichenn Maytt. so wenig Indult als Hochheit unsers erachtens eintzugreiffenn hatt. oder noch zur Zeitt habenn mag. Als gelanget ann Euer Erb. Hochw. unser dienstlich unnd underthanige bitt. dieselbige unss ann einenn Erbarnn Radt der Stadt Hamburgk gunstiglich vorschreibenn wolttenn.

Das Ihre Erb. Weissh. unss befrachtetes unser Schiff loess geben. seiner Fhartt im Nhamenn Gottes passierenn lassenn. unnd sich inn anderer Herren Iurisdiction unnd Gebiete. welche dennoch nicht Ihre abgesagte feinde seinn. einmengenn. unnd darinne welchs wir Ihnen aber nummermehr gunnenn. vorwickelenn. solte aber dasselbige wieder unsere Zuversicht nicht untterlassenn. sondern darauff je so feindtlich bestandenn werdenn. so wollen Wir unss solchs ann gebuerendenn Orthenn zum hefftigstenn zubeclagenn. auch Euer Erb. Hochw. umb geburliche Mittell unnd wege. unss derenn hiegegen. als Recht ist. zugebrauchenn, hiemit ersucht unnd gebettenn habenn. Euer Erb. Hochw. wolttenn sich hierinn gegenn unss deroselbigenn gehorsame Underthane mith gunstenn erzäigenn. Das sein umb dieselbige Wir ungesparttes Leibs und gutts hinwieder zuvordienenn alle Zeitt willig. Datum Lubeck den 3. Monattstag Martij Anno etc. LXVII.

Euer Erb. Hochw.

Dienstwillige unnd Underthane Gehorsame

Friderich Knefell
Herman Oldenspell
Wilhelm Medinck für sich, auch zufurderst als Vorwandte freunde. seligen herrn Bartholomaei Tinappels. ethwan Burgermeisters der Stadt Lübeck, sampt Ihrenn Consorten.

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