Wir Christian der vierte von gottes gnaden zu Dennemarck, Norwegen, der Wendenn, und Gottenn erwolten konig, hertzog zu Schleßwig, Holstein, Stormarn, und der Dithmarschen, graff zu Oldenburg, und Delmenhorst, thun kundt, daß wir dem ersamen unserm lieben besondern Jochim Vocken und seinen mitredern up sein underthenigst suchen und anhalten, gnedigst zugelaßen, und gegonnet haben, thun auch solcheß krafft dieses, daß sie mit jegenwertigem ihrem schiff die haffen Langeneß in unserm lande Ißland belegen von dato dieses drey jarlang ungehindert besiegeln, und auff entrichtung deß gebürligen gewonligen zollenß mit unsern underthanen doselbst ihre redliche hantierung, und gewerb treiben mugen, jedoch dergestalt daß sie järlich unseren underthanen doselbst ihre notturfft an allerhand dahin dienlichen, unsterfflichen gutten wahren, und victualien zu fuhren, und sie domit uber gebuer nicht ubersetzen, oder beschweren, sondern sich so wol jegen unsern deß orts geordnete bevelichabere mit vorrichtung der gebuer, alß unsere underthanen mit rechter unstrafflicher maße und gewichte an denen wahren, so sie ihnen also zufuhren werden, dermaßen recht vorhalten sollen, domit sie dieses unsers gnedigsten zulaßes, und koniglichen begnadung umb so viel beßer, zugenießen haben, und sich derselben nicht vorlustig machen mugen. Jedoch sollen sie dieser unser koniglichen begnadung, und paßes wie obgedacht, auff drey jahr, und nicht lenger, auch fur sich selbst, und keines andern nahmen zugenießen, und zugebrauchen haben, darnach sie und menniglich sich zurichten. Auff daß sie aber solche reyse hin, und wieder desto sicherer zu volnbringen, haben wir sie mit diesem unserm koniglichem paßbrieffe gnedigst vorsehen wollen. Und ist demnach nicht allein inß gemein an alle, und jede außlieger, admiralden, und bevelchhabere in der sehe, und menniglich, so hiermit er sucht und angetroffen werden, nach standeß gebuer, unser freundtlich bitten, gonstiges, und gnedigst seinen, und begehren, e. l. und ihr andern wolten gedachtes Jochim Vocken und seiner mitreder schiff, mit eingeladnen guttern auff solchem hin, und wiederreisen allenthalben vehlich, und sicher paßieren, und unbeschweret durchkommen laßen, sondern eß ist auch insonderheit, so wol an unsern außliegern in der sehe, alß unsere verordnete zölnere, und bevelchaber in gedachtem unseren lande Ißlande unser gnedigsten zulaßes, und sonderung, in der hin, und wiederreise, wie auch in der handtierung und kauffmanschafft daselbst zur stette genießen, und gebrauchen laßen. Solcheß sein wir umb e. l. mit freundtschafft zubeschulden, einh andere aber in gunst, und gnaden zuerkennen erbottich und geneigt, die unsere aber thun unsers gnedigsten, und ernstlichen bevelichß meinung, urkundtlich unter unserm koniglichem secret, und unserer zur regierung verordenten anwesenden reichßräthe handtzeichen, geben uff unserm schloß Copenhagen den ersten aprilis anno etc. funfftzenhundert, und sechß und neuntzig.
Sten Brahe
Arnolld Wittfelldt
Transcript by Bart Holterman, 2017