Jch Hanns Loytz der elter mitt an stadtt vnnd vonn wegenn meiner Bruder vnnd Vetterenn. Bekenne vnd thue kundt hirmitt vor allermenniglichenn. Nachdem die Koe. Mtte. zu Dennmarckenn etc. vnser aller gnedigster Herr verschenes Jares mitt meinem Bruderenn Steffenn einen Contract geschlossenn vnd vollenziehen lassen. vff 60000. thaler haubtsumma so Jhrer Mtt. an silber vnnd gelde geliebert werdenn sollenn.1 Wie dann auch zurselbenn Zeitt Jhre Koe: Mtte: three diener vnd abgesandtenn Bredtruck Wernern vnd Meister Johann Goldtschmide hiegehabt welcher das silber klerlich gewagen genomen versigelen vnd Jhnen jn alles alhir funfftausent funffhundertt siebenn vnd sechtzig marck vier lott silbers zu gueter genuge geliebertt ward, Dieweill aber da zumahl die silber zu getrewen handenn bei vns gelassenn vnd Jhre Koe: Mtte: gedachtem Bredtrucken Wernern vnd Melchier Padelithenn anhero wider geschickett. die silber holenn lassen. welchere sie also vnter gedachtes Goltschmides sigell versigellt befunden vnd angenommenn. Doch hat der Bruder Steffenn dem Muntemeister inn Copenhagenn aus beuelich Jochim Beckenn des Rentemeisters zugestellett einhundertt dreizehenn marck. funff lod silbers. Was nunn an erfullinge der sectzigtausenn thaler mangelenn wirdtt. Gerede vnd gelobe Jch bei guetenn trewenn durch vnsern diener Marcks Heinen dem Rentemeister Jochim Becken valeckomlichenn erlegen vnd berechnen zulassen. Diewil dann auch in behandelunge desser summa der schweuelfardtt halber ein newer Contract zuwischer [!] hochstgedachter Koe: Mtte: vnd vnns valnzogen welchere vertrege von mir vnnd meinen Bruderen versigelt vnnd vnterschrieben werden sollenn. Vnd aber mein Bruder ausserhalb lanndes Alse habe Jch denn einenn Contract versigelett vnd vnterschriebenn Denn selben Bredttrucken zugestalet vnnd den andernn bei mir behalten. Denselbenn soll der Bruder inn seiner ankunfft vnderschreiben versigelenn vnd der Koe: Mtte: bei eigener botschafft zum forderlichsten zuschicken vnnd die andere darjegen entfangenn lassenn. Ob nun wall gedachter Breedtruck vnser erste verschreibung vff den Schweuel handell wider gefurdert vnnd haben wellenn. habe Jch doch densellben in abwesennde des Bruderenn volgenn zulassenn bedenckendt gehabdtt. Doch keiner anderenn vrsach haber sondern alleinn weil der Bruder Steffenn so bald er ankummett den newen Contract vnterschreiben vnd versigeln vnd auch wechschickenn soll. vnd etwa (das der Almechtig abwende) inn der seche oder sonsten ein schade darzu queme. hetten wir alsedan jar keinen beweiss oder schein vff den handel. derwegen Jch Jhn hir behalten Jdoch sobaldt die newen vertrage in Jhre krafft gangen vonn dem Brudern Steffen versigelen vnd ein Jdere an Jhrenn ortt. kommen solle soliche alte versicherung oder verschreibung ohn alle mittel der Kon: Mttn: zugeschiket vnnd geliebert werdet. Vnnd ist also gedachte verschreibung von vns allerseits alse Mir. Brodtrucken vnd Melchern versigelen vnnd bei mir zu getrewen handen verbliebenn. vnd keiner anderen gestaldt behalten. Alles ohn argelust vnnd geferde. Zu vrkundt habe Jch diese schrifft mitt eigenen handenn vnterschriebenn. Vnd mit meinem angebornen pitschafft wissentlich beuestigett. Datum Altenn Stettinn denn 11 tagk des Monats Aprilis Anno etc. im 1564.
Hans Loytz der elter.
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