Bescheidt auf eines raths zu Hamburg vorschrift und Michäel Betken supplication die Isländische hafen Grindewick belangendt. Neuburg den 18en julii etc.
Die kon. maytt. zu Dennemarcken N. etc. u. g. k. und herr, geben auf eines erbarn raths der stadt Hamburg eingeschickte vorschrift, auch daneben uberreichte supplication Michael Betken zu Hamburg etc. belangende die Islandische hafe Grindewick, zu gnedigstenn bescheidt, nachdem ihr maytt. fur ankunft solchen vorschrift und supplication dieser und aller anderer Islandischen hafen halben, verordnung angestellet, wie es damit hinfurder ihr maytt. es gehalten haben wollen, und dat die von Hamburg, Brehmen und anderer, wann ihre habende konigliche paße expireret, sich derselben hafen enthalten, ihnen inmittelst auch zu ihren schulden, die sie alldar zu recht zufurdern geburlich verholfen werden solle, etc. das demnach ihre maytt. es darbey bewenden laßen, und daruber ettwas anders oder weiters zubewilligen oder zuzulaßen nicht gemeint seint. Signatum.
Transcript by Bart Holterman, 2018