Hochmögende herrn, e. hochmög. sein unsere bereittwillige dienst nach vormügen jedezeitt zuvor, insonders großgunstige hochgelehrte herrn bundtsgenoßen, und sehr wehrte freunde etc.
E. hochmög. mögen wir hiemitt dienstlich nichtt verhalten, wie das verschiedene unser burger instendig bey unß angehalten, weill sie und ihre vorfahren von langen jahren hero in der insell Hittland ihre bohden auffgebauwett, auch ihre handlungen jährlichs dohselbst getrieben, und noch treiben, weßwegen sie verschiedene schulden in selbiger insull außstehend hetten, nunmehr auch gemeintt wahren in diesem jahre zween geringe schiffe von 22 und 24 lasten, zu vohrtsetzung ihrer handlung, wiederumb dohin gehen zu laßen, und sie dan leichtlich bey sich erwagen kunten, das bey itzo leider vorgehenden kriegs unruhen zwischen e. hochmög. und der republic von Engelland, sothane ihre schiffe ohn besondere speciall concession nach und von solcher insull nichtt sicher wurden durchkommen kunnen, das bey e. hochmög. wir ihnen mitt unsern recommendationibus sicher gleid zu wege bringen muchten etc.
Wan es dan geringe schiffe sein, so durchauß keine wahren von contrebande, sondern nur allein etwa sechs last mehls, und achtt last schiffs bier, meisten theils aber saltz, und was sonst zur fischerey nötig ist, zu unterhaltung ihrer fischer und bey sich habenden volcks hineinführen, auch diesen bevorstehenden sommer nur eine einzige reise thuen werden, wohrdurch e. hochmög. feinden der geringste vorschueb nichtt wiederfahren kan.
Alß gelangtt an e. hochmög. unsere gantz dienstliche bitte, sie geruhen großgunstig bey so bewandten sachen, die ordre zu gebenn, das unserm schiffern Herman Deetken auff sein von 22 lasten, und unserm schiffern Jasper Büsing, auff sein schiff von 24 lasten, einem jeden ein sicherer paß frey auff die insull Hittland zu fahren, und mitt fischwahren wiederumb ohngehindertt werden mügt, wie dan bey e. hochmög. der hänsestättische resident herr Leo von Aissema zu gleichem zweck dienstliche ansuchung darumb thuen wirtt, solchs versehen zu e. hochmög. wir unß gäntzlich, und sein es umb dieselbe mitt unsern bestvermügsamen diensten zu beschulden bereitwillig, e. hochmög. dem schutz des allerhögsten zu allem friedseligen wollstandt, und selbsterwunschtem hohen auffnehmen hertztreuwlich, deroselben aber unß, unsere statt, und angehörige zu bestendiger affection und gewogenheitt zum besten empfehlend etc. Datum unter unser statt secret, den 28en februarii anno 1653 etc.
E. hochmög. dienstbereitwillige
B(ürgermeister) u(nd) r(adt) d(er) st(adt) B(remen)
An die hochmög. hern staten general.
Transcript by Bart Holterman, 2017