Denen hoch- und wolledlen, vesten, hochgelahrten, großachtbahren, hoch- und wollweisen herren, herren burgermeistern und rahtt dieser kayserlichen freyen, und des Heiligen Römischen Reichs statt Bremen etc. unseren großgunstigen hochgeehrten hochgebietenden herren etc.
Hoch- und wolledle, veste und hochgelahrte, auch großachtbahre, hoch- und wollweise, großgunstige hochgehrte herrnn.
Obwoll ew. hoch- und wolledl. hochgel. hochw. herl. und gunst. mit diesem unterdienstlichstem supplicienn hochfleißigst zu imploriren, und bey itzpassirenden höchstschwirigen zeiten, tam in publicis, quam privatis dickfulttig vorfallenden hohen gescheftten, die zu cumuliren, wir gerne vermitten: so veranlaßet gleichwoll und dannoch die hohe competirende necessität, eur. hoch- und wolledl. hochgel. hochw. herl. und gunsten in tieffer diemucht unterdienstlich zuverstehen geben, und supplicando hiemit schrifftlich vortragen zu laßen, wie auch über dehm bewust, was maßen wir in hiesiger stadt wohnhaffte Hitlanderfahrer viele liebe jahre hero nach Hitlandt gefahren, und einige wahren, so die eingeseßene undt einwohner des ortes nicht konnen entpehren, dahin geführet, hingegen aber allerhandt victualien und wahren aus Hitland, und zwahrten vor diesem frey und ohne einige aufflage wiederumb anhero gebracht, und also mit denen eingeseßenen des ortes freye kauffmanschafft ohne einige aufflage getrieben. Und nur bloß und allein kostung und zoll, wie man es nennet, und so nur gahr ein geringes importiret, davon abgegeben haben. Ob nun auch woll wir verhoffet, bevorab weill die eingeseßene des ortes solcher zufuhr und commercien (wie obgedacht) nicht konnen entpehren, und gedachte zufuhr, gewerb- undt kauffmanschafft ihnen eben so woll, ja nu noch fast mehr, als uns ist profitabel, man wurde es allerdings dabey gelaßen, und ein mehres uns nicht auffgeburdet haben; so haben jedoch, wieder verhoffen, wir verspühren mußen, daß hernachgehendts, wie die itzige regierende königl. maytt. von Groß Britannien die königl. regierung angetretten, einige deßen untersaßen in Hitlandt, als accisemeister, sich angegeben, und unternommen, einige, wiewoll anfangs nur gahr geringe accise auff unsere wahren zu legen, so aber hernachgehendts allgemach dermaßen ergrößert, daß auch an itzo vor einer tonnen saltz (so jedoch nicht zum kauffhandel, sondern alleinig unsern gefangenen fisch einzusaltzen verbraucht wirdt) accise 1. rd., und van einer tonnen schmalbandt Bremer bier, so nur 2. rd. kostet, ein rd. zugleichen von einer tunnen mede, so auch 2. rd. kostet, ein rd., und van 150 lb. rogken mehl ein halb rd. accise, und waß wir zu unser eigen behueff an schiffesbier und mehl selbst mit unser volck verzeren, und waß dergleichen mehre, wie mit dero zollverwaltern abgegebenen quittungen zu verificiren, abzugeben, uns auffgeburdet.
Wan aber unmüglich, wan so hohe accise auff die wahren geleget, daß dieselbe solches abtragen, wir auch nicht glauben konnen, daß der reichsrahtt oder das parlement in Schottlandt von solcher großen auffsatz und auffburdung einige wißenschafft haben, uns aber nicht müglich, von solchen wahren (wie obgedacht) so hohe accise abzustatten und abzutragen, und also die notturfft erfordert, daß uns hierin unter die arm gegrieffen, und die obrigkeitliche hulffreiche handt gebotten, und deswegen intercessionales von e. hoch und wolledl. herl. und gunst., alß unser lieben obrigkeit an das parlement in Schotlandt hoch- und großgunstig ertheilet, daß die accise, wo nicht gantz wiederumb erlaßen, jedoch auff ein erträgliches gesetzet werden, wie veranlaßet, ja gleich, sahmb angezwungen und angetrungen werden, uns solcher fuhren auff Hitlandt zu begeben.1 Alß gereichet hiermit an eur. hoch- und wolledl. vest. hochgel. hochw. herl. und gunst. unsere gantz unterdienstligte und hochfleißigte bitte, hoch- und großgunstig zu geruhen, obdeducirtes in reiffe consideration zu ziehen, und aus obangeregten erheblichen ursachen, uns unter die armen zu greiffen, und die hohe obrigkeitliche hulffreiche handt hierein zu bieten, und zu obanberührtem ende intercessionales an den königl. rahtt und das parlement in Schotlandt hoch- und großgunstigh zu ertheilen, daß die accise entweder wiederumb erlaßen, und also, wie vorhin es gewesen, oder je zum wenigsten auff ein erträgliches gesetzet werden müge. Solches, weile es denen rechten, wie auch zu befoderung des gemeinnutzlichen commercien sehr dienlich und ersprießlich, thuen zu ew. hoch- und wolledl. hochgel. hochw. herl. und gunst. grottlicher gnedigen obhutt zu aller gedeylichen prosperität, auch beständiger gesundtheit und glucklicher regierung getreuwlichst empfehlend, und verbleiben
[E]w. hoch- und wolledl. vest. hochgel. hochw. herl. und gunsten
stets unterdienstbereitwilligste
sämbtliche in hiesiger stadt wohnhaffte Hitlanderfahrer.
Supplicat(um) Bremen, den 26. octobris, anno 1671.2
- 1) Underlined in the document.
- 2) Note in the margin.
Transcript by Bart Holterman, 2017