Hoch- Wollgebohrener Hr. Baron General, General Gouverneur.
Gnedigster Herr,
Ew. Exell. kan ich in unterthänigkeit furzutragen keinen umbtritt nehmen, welchergestalt ich hiesiger Stadt Stade Bürger, wie ich solches, wen es erfodert wirdt, zu documentiren erbietig, und meiner profession nach ein Schieffer bin, und mein eigen Schiff auf proper Rechnung ohne Rehdern, einen Hüecker, ohngefehr 24 Last groß, die Hoffnung genandt, fahre, mit welchem ich von der Geest dieses Hertzogthumbs Bremen nacher Hittland, mit allerhandt wahren von Brandwein, Meel, und dergleichen, von dar wiederumb eine reise anhero zuthun vermeine, weilen es bekandter maßen, bey diesen friedlichen troublen, in See gar nicht sicher, undt wen man nicht mit genungsahmen documenten versehen, besorgen mus, das man baldt von dieser, bald von iener Parthey aufgebracht, und Schiff und Guter gar confisciret werden, und das Schiff bis zu erfolgeten frieden im Hafen wolte liegen laßen, gleichwoll auch die nahrung, womit man die seinigen versorgen, und die onera publica mit abgehalten, erwerben soll, mit eins darnieder lieget, und so wenig daß eine, als daß andere praestiren kan. Und damit ich nun dagegen zu fortsetzung meiner nahrung, einige erleichterung erlangen, und bey diesen Zeiten nicht gar crepiren dürfte, sonderen noch mittel und wege offen behalten möge, umb mein brodt ehrlich zuerwerben, und die bürgerlichen onera allhir mit abzutragen, worunter Ew. Exell. hohe Gnade, ein großes contribuiren könten, wen dieselbe mir darunter so Gnädig sein, und mein anliegen secundiren möchten.
Als gelanget zu Ew. Exell. mein unterthänigstes suchen und bitten, dieselbe geruhen Gnädig, zu mehrer bekräfftigung, ein attestatum darüber mir zuertheilen, das ich ein Stadischer Bürger, und Ihr. Königl. Mayt. zu Schweden unterthan, welche hohe Gnade, ich Zeit meines lebens, in aller unterthänigkeit danckbahrlich zuerkennen, nun und nimmer mehr in Vergeß stellen werde, Ew. Exell. zu allen hohen bestendigen wollergehen, der kräfftigen protection des allerhöchsten, mich aber dero Gnade unterthänigst empfehlendt, allstets Verscherrendt.
Ew. Exell.
Unterthäniger und gehorsahmer Knecht
Transcript by Bart Holterman, 2024