Denn Erbarenn unnd weisenn Hernn Burgermeisternn unnd Radt der Stadt Hamburgk, unnsernn besondernn gunnstigenn unnd guttenn Freundenn.
Unsernn freundtlichenn gruss zuvorn. Erbare unnd weyse Herrenn. besondere gunstige unnd gutte Freunde. Euer Erb. W. anthwurtt auf unser. unserm Mith Radths Vorwandtenn unnd Burgernn mithgetheilte furderungsschrifft1 unnd das Euer Erb. W. denn unsern ein Sshiff auss ihrer Havenn nach Isslandt zuverstattenn. auss darinne angetzogenenn ursachenn ein Bedenckenn machenn etc. habenn wir empfangenn. unnd gemelten. unsern Verwandtenn unnd Burgernn furhaltten lassen Was aber dieselbigenn sich darauff zum gegenbericht vornhemenn lassenn unnd ferner bittenn thuenn. haben Euer Erb. W. auss einliegendem nach der lenge zuvernhemen. Wann wir dann die sachenn deromassenn. wie die unsere darinne beiuchtenn. geschaffen befindenn. unnd wie demnach die freundtliche ertzeigung. so Euer Erb. W. underthanen alhier inn itziger unserer grossen ungelegenheit geschieht. In gleichenn fhellenn bey Euer Erb. W. als die Gottlob unnd das Wir ihnenn vonn Hertzen lange wunschenn. Inn gutter Ruhe sitzenn. auf der unsernn ansuchenn auch statt zugewinnenn nicht unbillich erachtet. Als ist ann Euer Erb. W. unsere abermalige freundtliche Bitt unnd gesinnen. die wollenn mith solchem gebettenem Schiff auf Isslandt freundtlich zuwilfharen unbeschwert seinn. unnd also den unsernn zu einiger weitterung unnd beschwerung jegen E. E. W. underthanenn, alhier ferner bey unss anzuhalttenn. kheine ursach gebenn. Solchs gereicht zu erhalttung gutter Nachbarschafft. unnd wir seint es im gleichen umb E. E. W. und die ihrenn zuverschuldenn willig. E. E. W. freundtliche zuverlessige anthwurtt hierauf gewarttende. Datum untter unserm Stadt Signet am 14 Monattstag Martij Anno etc. LXVII.
Burgermäister unnd Radt der Stadt Lubeck.
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