Dem durchleuchtigsten, großmechtigenn hochgebornen fursten und hern, hern Friedrichen, dem andern zu Dennemargk, Norwegen der Wenden und Gotten kuninge, hertzogen zu Schlesswigk Holstein, Stormarn und der Dithmarschenn, graven zu Oldenburgk und Delmenhorst etc., unnserm gnedigsten hernn.
Durchleuchtigster großmechtiger kuning, ewer kun. mt. sein unsere undterthenigste bereidtwilligste dienste, sonders fleisses zuvor, gnedigster her. Weß sich etzliche unser burger, so der haven Bodennstett inn ewer kun. mt. kuningreicht unnd landenn, zu ihrer schiffart unnd nahrung, mit ewer kun. maytt. des ordtß geordenten befehlichabernn bewilligung, nuhn eine lange zeit vonn jahrenn hero geprauchet, uber einen vonn Hamburgk, so derselben erlangtenn begnadigung zuwidder, auch zu sonderer schmelerung ewer kun. mt. hocheidt deß ordtß, sich mit seinenn kauffmanßwahren, in die nodthavenn Stappe, fast nha an der havenn Bodenstede unnd dessenn vogdtey belegenn, denn unsernn zu hoher beschwernus undterschleiffenn soll, sich fast hochlich beklagenn, unnd donebenn suchenn unnd bitten thun, daß habenn ewer kun. mayt. auß einverschloßner ihrer supplicationn1 nach der lengde gnedigst zuersehende.
Wann dann gnedigster kuning unnd her die unsere bemelte havenn Bodenstet, auff ewer kun. maytt. befehlichaber bewilligung unnd angesatzte pension, ein raume zeit hero, mit ihrenn kauffmanßwahrenn, zu ihrer nharung, und ewer kun. maytt. unterthanenn undterhaltung besucht, davonn auch die jehrliche pension biß doher (wie dan fur sich billig) entrichtet, und daher nicht ellein bey unnß, sondernn auch bey ewer kun. mayt. undterthanen des ordtß sich inn grossen beschwerlichenn schuldenn gesatzt, darauß dan ihnenn zuwirken unmueglich, da sie an beschiffung beruhrter havenn Bodenstet beeindrechtiget werdenn soltenn, die unsere auch ohne deß hiebevor albereitß vonn denen vonn Hamburgk, fast vonn allen ubrigenn haven bey nach vordrungenn.
Alß habenn ewer kun. mt. gnedigst zuermessenn, da die unsere durch beruhrtenn des vonn Hamburgk undterschleiff, auch an der havenn Bodenstet beeindrechtiget werden soltenn, daß solchß nicht allain den unsernn, denen sunstenn ihre arme weib unnd kinder zuernehren unmueglich, zu entlichem vorderb gedeien, sondernn auch zu abbruch und schmelerung gemeiner statt Bremen commertien und handtierung gereichenn wurde.
Bitten demnach undterthenigst, ewer kun. maytt. gnedigst geruhenn, derselbenn ernste befehlichschrifte, denn unsern, widder obgemelten schiffer vonn Hamburgk, und andere, so sich denn unsernn zu nachteill in berurter notthaven Stappe undterschleiffen wurden, ann ewer kun. mayt. befehlichaber gnedigst mit zutheilenn, domit sie also bey ihrer ublicher sigelationn unnd nahrung gelassen, unnd nicht in endtlich vorderb gesatzt unnd zum bettelstab genottigett werdenn muchten.
Daß getrostenn zu ewer kun. maydt. wyr unnß undterthenigst, und seint eß umb dieselbige mit sondernn getrewenn fleiß undterthenigst zuvordienen gantzwillig, dieselbige ewer kun. maydt. hiemitt godt dem almechtigenn zu langer und frelicher leibs gesundtheitt unnd kuniglichem wolstande befehlendt. Datum undter unser stadt secret, den 25ten januarii anno etc. 71.
Ewer kun. maytt.
undterthenigste, gantzwilligste
burgermeistere und rathmanne der stadt Bremen.
Transcript of K. by Bart Holterman, 2017