Dem druchleuchtigsten, grosmechtigsten fursten und herrn hern Christian dem vierten, zu Dennemarck, Norwegen, der Wenden und Gothen könige, hertzogen zu Schleßwig, Holstein Stormarn und der Dietmarschen etc. graven zu Oldenburg und Delmenhorst etc. unsem gnedigestem herrenn etc.
Durchleuchtigster, grosmechtigster kuning, e. kun. maytt. sein unsere untertenigste, unnd gantzwillige dienste, jedertzeitt bestes fleißes bevohr, gnedigster herr, was e. kunig. maytt. ann unns, von wegenn der in e. kun. maytt. lande Ißlandt, belegener hafen, Wapenfordt genant, dorauf unser burger Marten Losekanne, in abwesenn etzlicher e. kun. maytt. cantzley verwantenn, denen die gelegenheitt der haven bewust, gnedigste concession unnd paßbriefe,1 da doch dieselbenn nicht von ihnen, sondern vonn einem burger e. kunig. maytt. stadt Hamburg, uber die zwantzig jhar besiegeltt wordenn, erlangt habenn soltte etc., gnedigst gelangen laßenn, unnd dabey gnedigst gerunnenn, gerurtem unserem burger, Martenn Losekanne dohin zuberichtenn, unnd zuvorwarnenn das er die haven Wapenfoirt obermelten Lindemann2 ungehindertt laße, unnd da er e. kunig. maytt. Ißlandt, weiter zubesuchen gemeinet, newe prorogation, außbringen muge etc., daß habenn wir mitt gebuhrender reverentz unterthenigst empfangenn.
Unnd thun nun kegen e. kunig. maytt. unns der geschehenen avisation, unnd gnedigstenn erbietenn, unterthenigst bedancken, sollenn aber e. kunig. maytt. dorauf untertenigst nicht pergen, wie das unns gemelter unser burger, unnd seine mittredere berichtett, ob woll nicht ohne, das der zeitt alß sie nebens etzlichenn anderen unseren börgeren vorschienen herbst, umb newe concession unnd paßbrieve auf die hafe Ostfortt, in Ostfort sißell nebens ubergebung unser untertenigstenn vorbittschrifft, untertenigste ansuchung gethann, dieselbige auch auf drey jhar lang (davor sowoll wir, alß sie underthenigst danckbar) erhaltenn, aus einem mißvorstande vor das wordt Ostfortt, in Ostfordt sißell, Wapenfoirtt, in Ostfort sißell geschriebenn unnd gesetzet worden, daß sie jedoch folgendes sobaldt solchenn errorem nominis, etzlichen e. kun. mayt. cantzley vorwanten, nebens uberreichung vorigenn ihren von e. kun. maytt. erhaltenen paßes getzeiget, sich auch auf gerurte unser, ihnen deßwegen mittgetheilte untertenigste vorbittschrifft, darumme umb die hafe Ostfortt, und nicht Wapenfordt in Ostfort sißell untertenigste ansuchung gethann, referiret unnd gebetenn, daß solch error nach dem vorigem kuniglichen paßbrieve, corrigiret, unnd das wortt Wapenfortt in das wordt Ostfortt geendert werden muche, welches auch domalß alßbaldt geschehen were, inmaßenn sie sich deßen auf die domals zur stedte gewesene cantzley vorwanten Georgium N. beruffenn unndt getzogenn habenn wollte e. kun. maytt. auch solches aus beiliegender wahrhaftiger auscultireter copey deßelbigenn e. kunig. maytt. paßbrieves gnedigst zuersehenn, do aber solcher error auch in den registernn so uber die havenn in e. kun maytt. lande Ißlandt gehaltenn werden nicht geendert weren dahero ersproßenn were daß Johannes Kaeßfeldt auch e. kunig. maytt. cantzley verwanter so der zeitt die paßbrieve concipyret unnd die vortzeichnus bey sich gehabt, in eill vorreisenn mußen, also das dahero sich ermelter e. kun. maytt. unterthane Pawell Lindeman deßfals seinenthalbenn in berurter hafen Wapenfortt keiner beeindrechtunge zubefahrenn, sondern wirtt sich der unser an der gnedigst bewilligten have Ostfortt in Ostfortt sißell genandt der billigkeitt nach begnugen laßen, untertenigst bittende, e. kun. maytt. gnedigst geruhen dießfals gedachten unsern burger deßfals3 in ungnaden nicht zuvordencken unnd ferner die gnedigste anordenung thun zulaßenn damitt der name der haven Wapenfortt, auch in den registernn in den namenn Ostfortt geendertt unnd also unser burger bey solcher hafe die er unnd seine vorfahren vast in die achtzig oder neuntzig jharen mitt ihren unstrafbarenn wahrenn besucht gnediglich erhalten werden unnd keine ferner mißvorständnus doraus hinfuro endstehenn muge.
Das getrosten zu e. kunig. maytt. wir uns untertenigst und seinn es umb dieselbe (die wir hiemitt den gnadenreichen schutz gottes in allem kuniglichen wolstande friedfertiger regierung unnd frölicher leibes gesundheit lang zufristenn und zuerhalten gantz trewlich empfehlen) untertenigste dienste zuertzeigen jedertzeit bereit, und willig. Datum unter unser stadt secret den 28 februarii anno etc. 90.
E. kun. maytt.
unterthenigste und bereitwillige
burgermeistere und rath der stadt Bremen.
- 1) Marten Losekanne's license from the previous year (15890926KOB00) is, however, issued for Ostforde.
- 2) i.e., Paul Lindeman from Hamburg.
- 3) deßfals underlined, possibly crossed out.
Transcript by Bart Holterman, 2017.