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1591, September 7

Bremen

Dietmar Kenckel to Bremen: request to use the harbour Stappe in Iceland, for which a license was previously held by his father Dietmar Kenckel, and later by Hamburg merchants, whose license has now ended.

Created for and published on the HANSdoc website of the German Maritime Museum, Bremerhaven, by Bart Holterman in the context of the research project Between the North Sea and the Norwegian Sea: interdisciplinary Studies of the Hanse. Licensed CC BY.

Copenhagen, Rigsarkivet

Særligt stillede landskaber og unionsriger: D 11 Island og Færøerne, Pakke 25 (Supplement II, no. 15)

One bifolio.

21x32,5cm

Paper

Modern foliation in pencil, 77.

High German

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Den ernvestenn, hochgelarten und wolweisenn hern burgermeisteren unnd raht der stadt Bremen, meinem großgunstigen gebietenden herrn etc.

Ernveste hochgelarte unnd wolweise, großgunstige gebietende hern, e. erb. w. soll ich erheischender meiner notturfft unnd gelegenheit nach, negst erbietung meiner pflichtschuldigenn dienste unvormeldett sein laßenn, wie das mein gottseliger lieber vatter, Diethmar Kenckell, e. e. w. etwa mittburgermeister, vonn der itzigenn kun. matt. zu Dennemarckenn hochlobligstenn vorfarenn, christmiltester gedechtnuß, auß kuniglichen gnadenn unnd mildigkeitt, mit einer havinge, in ihrer kun. m. erblande Ißlandt, Stappenn genant, in Schnevels sußell belegenn, gnedigst vorsehenn unnd begnadet gewesenn, so hernacher etzlichen der stadt Hamburg burgerenn vonn ihrer kun. matt. wiederumb, auff eine gewißen zeitt vonn jharen, gnedigst eingethann.

Dieweill nun, großgunstige hern, ich glaubhafft berichtet, das die zeit unnd jare so den Hamburgern in berurter havinge vorschriebenn, verfloßenn, unnd herumbkommenn, unnd ich mir die hoffnung gemachet, da e. erb. w. sich nicht beschweren wurdenn, mir derwegenn, an ihre kun. matt. derselbigenn vorbittschrifft gunstiglich mitzutheilenn, das ihre kun. matt. gnedigst geruhenn wurdenn, mich auff dern unterthenigste intercessionschrifft mit solcher erledigtem havinge wiederumb gnedigst zu vorsehenn.

Alß ist an e. erb. w. meine dienstfleißige bitte, dieselbige unbeschweret sein wollenn, ann mehrhochstgedachte kun. matt. mir, alß derselbigenn gehorsamen burger ihre unterthenigste intercession und befurderungsschrifft gunstiglich mitzutheilenn, damit mir dieselbige havinge, sowie vorgemelt, mein gotseliger lieber vatter durch kunigliche concession unnd begnadung eine geraume zeit von jaren ingehabt, fur andern umb die gebuhr wiederumb gnedigst concediret unnd eingethann werdenn muchte, binn ich des unterthenigstenn erbietens, mich so woll ann vorrichtung der gebuhr, alß auch ihrer kun. matt. unterthanen mit victualienn unnd anderer notturfftigen zufuhr dermaßenn jherlichs unnd alle jahr zuverhaltenn, das ihre kun. matt. deßenn ein gnedigst gefallenn unnd dero unterthanen gutes begnugen tragenn sollen unnd dieweill solchs gemeiner stadt mit zum bestenn gereichet, thue zu e. erb. w. ich mich dienstlich vorsehen, dieselbe werdenn sich in diesem gegenn mich gunstiglich erzeigenn, daß bin ich umb dieselbenn, die zeitt meines lebens, inn schuldigenn gehorsamb wiederumb zuverdienenn bereitt, unnd gantzwillig. Datum denn 7ten septembris anno etc. 91.

E. erb. w.

gehorsamer burger

Diethmar Kenckell.

Transcript by Bart Holterman, 2017.