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1653, April 18

Bremen

The city council of Bremen declares that Herman Deetken will sail to Shetland and return in autumn with fish on board, and asks all to give him free and unhindered passage as a neutral person.

Created for and published on the HANSdoc website of the German Maritime Museum, Bremerhaven, by Bart Holterman in the context of the research project Between the North Sea and the Norwegian Sea: interdisciplinary Studies of the Hanse. Licensed CC BY.

Bremen, Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Bremen

2-R.11.kk. (Akten der Hitlandfahrer)

One bifolio

20x30cm

Paper

Water stains on the fold and corners

Stamped 0032, not foliated

Draft

High German

Note on the back: Certificatio senatus pro Herman Deetken auff Hittlandt etc. Vom 18en aprilis anno 1653 etc.

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Wir burgemeistere und rath der statt Bremen, thun kund und bezeugen fur jedermänniglichen hiemitt offentlich, das vor unß erschienen sey unser burger und schiffer Herman Deettken, und vermittels eines corperlichen vor unß abgestatteten eidts bekandt und außgesagt, das er im nahmen mitt seinem in unser statt mitt saltz, bier, mehll, und etzlichem fischergerähte belahdenem schiffe sich nach der insull Hittland zu begeben, diesen sommer die fischerey dohselbsten vorthzusetzen, und auff denn herbst durch Gottes gnade mitt fischwahren belahden wieder anhero zu kommen, dieselbe auch alhie außzulahden und zu verkauffen entschloßen wehre, dero behueff unß auch instendig gebetten, wir ihme zu mehrer seiner sicherheitt von diesem seinem beschwohrnen vorhaben einen beglaubten schein unter unserm statt secret zu ertheilen geruhen muchten.

Wan wir dan der wahrheitt zeugnuß zu geben, sonderlich so wie darumb ersuchtt, unß ampttshalber schuldig wißen und erkennen.

Alß certificieren wir von diesem allem in krafft dieß brieffs, und gelangtt demnach an alle und jede, nach standts gebühr, unsere dienst- und freundliche bitte, auch gutlichs begehren, man wolle vorbesagten schiffer Herman Deettken, alß eine neutrale person, mitt obberührten seinen eingelahdenen wahren frey, sicher und ungehindert nacher Hittland, und auff den herbst mitt fischwahren belahden anhero wieder repaßieren laßen. Deßen versehen wir unß gäntzlich und seind es umb einen jedwedern hinwieder gebührlich zu beschulden erbietig etc. Urkundtlich unsers hierunter getruckten statt secrets, so geben nach Christi unsers lieben herrn gebuhrtt im sechszehenhundert und drey und funffzigsten jahre am achtzehenden tage des monatts aprilis etc.

Transcript by Bart Holterman, 2017