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1661, November 12

Bremen

Bremen merchants with Shetland to Bremen: complaint about the unrightful collecting of excises on salt and beer, which is brought but not sold there, by Gideon and David Murray in Shetland, and request for mediation with the English king for compensation of the suffered losses and prevention of these excises in the future.

Created for and published on the HANSdoc website of the German Maritime Museum, Bremerhaven, by Bart Holterman in the context of the research project Between the North Sea and the Norwegian Sea: interdisciplinary Studies of the Hanse. Licensed CC BY.

Bremen, Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Bremen

2-W.9.b.10 (Auslandsbeziehungen England)

One bifolio

21x32,5cm

Paper

Paper torn apart at the fold.

Modern foliation in pencil, 1, 15.

High German

Note on the back: Hiesigen nach Hittlandt fahrenden schiffer gesuch pro intercessionalibus ad r(egem) Angl(icorum) wegenn einiger mulichen? beschwerdt der pachter inn Hittlandt. Exhib(itum) 13. novembris 1661.

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Denen wolledel. vesten, groszachtpahrn, hochgelahrten, hoch- und wollwisen herren burgermeisteren und raht der kayserl. fryen reichsstatt Bremen etc. unsern insonders großgunstigen hochgeehrten gepietenden lieben herren.

Wolledel. veste groszachtpahre, hochgelahrte, hoch und wollwise, in sonders großgünstige hochgeehrte gepietende liebe herren.

Obwohl er. wolled. herren und hochgel. gnd. hohe undt vielfältige obrigen mit unser underthäniges anflehen gantz ungern wollen beunruhigen, so treibet uns doch die unumbgängliche noht dazu, unß derosulben klagende erkennen geben müßen, welcher gestalt wir diesen verwichenen sommer in Hittlandt mit unserm schiffen ankommende, von denen, so die accise von dem lande gepachtet, als nahmentlich von Gidien Murre zu Edenburch und seinem bruder Davidt Murre zu Katteneß in Schottland wohnende, mit newen vor diesem niemals erhöreten schweren imposten beleget worden. Indem selbige bey unser ankunfft im lande aldah von jedweder heringstonnen saltz, so wir umb die fische zu saltzen, mit uns genommen an accise ungefehr fünf ohrt thalers gefordert, wie wir aber darin als eine newe beschwernüß nicht haben gehelen können noch wollen, sondern die konigl. order uns furzuzeigen gebehten, haben sie uns iwern einen brieff hergereichet, weile aber selbigen ohn ihr königl. maytt. Insiegel gewesen, haben wir demselbigen keinen glauben zustellen wollen, sondern gebehten, sie möchten uns dilation geben, daß wir uns der sachen beschaffenheit recht erkündigen mühten, were es alsdan i. königl. maytt. befehl, so wolten wir selbigen in aller underthänigkeit respectiren und nachkommen, welches sie aber nicht angenommen, sondern sein von uns geschieden, und hernacher über einen monaht mit etwan zwantzig bewehreten männern (nicht wissend, ob es soldaten oder sonsten landtvolck gewesen) in der nacht uns überfallen, und die segel von den schiffen hinweggenommen, worauf wir unser voriges gethanes erpiehten wiederholet, und umb restitution unser segel instendig dagehalten, so aber alles bey ihnen nicht verfangen wollen, sondern haben endtlich aus noht uns gezwungen, nicht allein für jedweder heringstonnen saltz, wie oben erwahnet, ungefehr fünff ohrt thalers, da wir sie sonsten für einer reichsth(a)l(er) und noch geringen einkaufen können, sondern auch einige fürgeschützte unkosten wegen der soldaten entrichten müßen, worauf sie uns die abgenommene segel wieder zugestellet, daß also, laut obigerwehnter accise einnehmere eigene und beygehende quitung sub lit. A. B. C. D.1

Ich Harmen Detien habe für 107 schmale tonnen saltz entrichten müßen 129 rd 44 s
und wegen der soldaten unkosten 16 rd 52 s
In alles 146 rd 38 s
Dirich Kunning für 51 tonnen saltz 60 rd
wegen der soldaten unkosten 7 rd 42 s
In alles 67 rd 42 s
Hinrich Lanckenow für 37 tonnen saltz 46 rd 4 s
Lüder Lösekanne für 20 tonnen saltz 27 rd 29 s
Jasper Hackman für 20 tonnen saltz 26 rd 18 s
Luder Pewe für 18 tonnen saltz 21 rd 24 s
Welches alles in allem sich betragen thut 335 rd 39 s

Worbey wir auch bey dieser gelegenheit unangezeiget nicht laßen können, daß man van uns nunmehr zwey jahr hero auch von dem schiffsbier, so wir für unser volck zu trinken mitnehmen die accise gefordert, und für jedwede tonnen bald minner, bald mehr, doch zum wenigsten 36 g(ulden) haben bezahlen müßen, welchs dan ebenmäßig für zweien jahren uns erstlich aufgebürdet worden.

Wann dan insonders großgrunsige hochgeehrte gepietende liebe herren durch solche und dergleichen prodeduren und teure b eschwerungen, das von so vielen langen jahren hero zwischen uns Hitlanderfahrer und deren einwohnere daselbst getriebenes commercium und entrecours unaußbleiblich gantz und gar wird gehemmet und aufgehoben werden, und dannenhero so wohl i. königl. maytt. unterthanen derselbeste, als auch dieser guten stadt und uns kurtzgedachten Hitlanderfahrern an nahrung und gewerb ein merckliches abgehet, in dem wir an denen leuten da im lande allerhandt zu unterhaltung ohres lebens nohtwurdige wahren und sachen bringen und verkaufen, und hingegen von ihnen andere übrig habende und alda verhandene wahren wieder an uns verhandelen und anheroführen, und ohne beiderseits gantzlichen untergang aus dem handel, in welchem wir miteinander stehen, nicht leichtlich scheiden können, sie auch mit uns gar wohl zufrieden, und nichts mehr wundschen, als den von so langen sachen hero gepflogenen handel zu continuiren, zu dem ende uns auch ein attestatum eines ehrlichen und aufrichtigen handels und verhaltens, wie aus beigefügter beilage sub lit. E.2 mit mehrene erhellet, gegeben. Als ist und gelanget an e. wolled. herrl. und hochgel. gns. unser dienstlich demühtiges flehen, dieselbe wollen grosgunstig, jedoch ohnmaßgebig, geruhen, ihr königl. maytt. von Engeland diesen unsern wahrhafften bericht, und angeführte motiven zu repraesentieren, und verstehen zu geben, nebenst angehengter unterthänigen bitte, daß wie wir bisehero, also auch forthin, von diesen schweren imposten möchten befreyet verpleiben, deren obigerwehnten verpachten der accise aber umb uns die abgezwungene obspecificierte gelder der 335 rd 39 s ohne verzug wieder zuzustellen, und hinführo mit solche oder dergleiche für diesem unerhörten beschwerung zu verschonen, und ungehindert paßiren zu laßen, ernstlich anbefohlen werden.

Versehen uns als gehorsahme burger in diesem hochbilligem gesuch zu er. wolled. herren und hochgel. gns. einer gedeylichen erhörung, dieselben zuglücklicher regierung, bestendigen leibes gesundheit, v. allem gewundschtem wolergehen gottlicher gnaden kräfftigem obschutz hiermit allertrewligst empfehlend. Supplicat(um) Bremen den 12. novembris 1661.

E. wolledl. herren und hochgel. gnst.

dienstgefließene gehorsame bürger und sämptliche Hittlandfahrer
Harmen Detken
Dirich Kunning
Lüeder Löesekann
Hinrich Lanckenaüw
Jasper Hackman
Lür Pewea

Transcript by Bart Holterman, 2017