15640306KOB00

1564, March 6

Copenhagen

King Frederick II of Denmark to Hamburg: in response to complaints of Bremen merchants about interference in the harbour Kummerwage in Iceland, it is asked not to sail there anymore this sommer. Also complains about deceptive behaviour of Hamburg ships in the Sound.

Created for and published on the HANSdoc website of the German Maritime Museum, Bremerhaven, by Bart Holterman in the context of the research project Between the North Sea and the Norwegian Sea: interdisciplinary Studies of the Hanse. Licensed CC BY.

K1

Copenhagen, Rigsarkivet

Særligt stillede landskaber og unionsriger: D 11 Island og Færøerne, Pakke 26 (Supplement II, no. 16)

One bifolio.

22,5x34,5cm

Paper

High German

15640306KOB00RAK0

K2

Copenhagen, Rigsarkivet

Tyske Kancelli, Udenrigske Afdeling, Kopibog over udgåede skrivelser på tysk vedrørende udlandet, 1563-64, f. 310

Diplomatarium Islandicum 14:164 (transcript by Jón Sigurðsson after K2, JS 493 4to)

Ahnn Hamburgk.
Actum Kopenhagen 6. t. Martij An 64.
Wass die von Brehmen bey vnss dess eintrags halber so ihnen in Isslandt in Einer hafen Kummerwagen geheissenn. von den huer beschehen soll. Clagen vnnd suchen.1 habt ihr auss ingelegter abschrifft ihres derhalben an vnss beschehenen schreibens zuuornehmen. Nun wir aber. wie ihr vorschiener zeitt. gerurten hafen besieglung halber. bei vnss anregen lassen. nicht berichtet worden. das es. wie nun angeben. mit derselbigen eine solche gelegenheit habe. das nur ein schiff darauss zu laden. Vnnd wo demnach von Euch. welchs ihnen denen von Brehmen des ortts beschehen. denselbigen ihrer handtierung halber hinderung vnd abbruch wiederfaren soltt. Vnnd ihr dan selbst zuermessen. das sich mit seines nachbarn shaden zubereichen. wenig gedey vielweiniger ansehens hatt. AIss haben wir notlig erachtet. derhalber an euch hiemit zuschreiben. Vnnd beuelen gnedigst ihr wollet diesen Sommer. euch der besiegelung dieser Hafen enthalten. Vnnd gemelte von Brehmen dieselbig dissmal allein gebrauchen lassen. Des wollen wir vnss bei vnsern beuehlhaben im Lande Daselbst aller gelegenheit mit Dem furderlichsten weitter erkundigen. vnd darnach vnss gegen Euch ferner gebuerlich zuerzeigen wissen.

Transcript after K2 copied from Diplomatarium Islandicum.