15640913FRE00

1564, September 13

Frederiksborg

King Frederick II of Denmark to Bremen: in reaction to their complaint about hindrance of Hamburg merchants in the harbour Bodenstede in Iceland, states that he has almost completely forbidden Hamburg to sail to Iceland, and grants them the use of the said harbour.

Created for and published on the HANSdoc website of the German Maritime Museum, Bremerhaven, by Bart Holterman in the context of the research project Between the North Sea and the Norwegian Sea: interdisciplinary Studies of the Hanse. Licensed CC BY.

Copenhagen, Rigsarkivet

Tyske Kancelli Udenrigske Afdeling (TKUA), Ausländisch Registrant 52 (1563-1564), ff. 458v-459v

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High German

Arkivalieronline

Diplomatarium Islandicum 14:210 (after a transcript of Jón Sigurðsson in JS 372, 4to., pp. 597-8)

Ahnn die Stadt Brehmen.

Friderichsb[org] 13. t. Septemb. Ao 64.

Wir haben ewer schreibenn vnderm dato den 2. diss Monats heutt empfangen.1 vnd Inhaltz vorlesen lassen. vermerken daraus. wess Ihr euch etzlichen vnuorsehentlichen beschwerungen halben. so ewern schieffen vnd Kauffleudten die vnser landt Jsslanndt besuchen. In der hafen Bodenstede genhant. vonn Schiffer Georgen Borchorst vnnd anderenn seinen mitvorwanten begegent sein sollenn. beklagen thut. Nur wir vnnss dan gutter massen woll erynneren. dass wir denen von Hamburgk. vnser Landt Jsslandt zubesuchen. hiebeuor fast gentzlich verbotten.2 vrsachet vns diese geschichten. jegen das jennige. so wieder vnser verordnung von denselbigen furgenohmen. geburlichs einsehen zu haben. Wollen derwegen die Verordnung zu thuen wissen. das Jr euch wie wir vns vorsehen. des orts von denselbigen keines tedtlichen vberfals mehr zubefharen haben sollet. Wir gonnen euch auch. das Jhr gemeldte hafen Bodenstede fort ahn. wie bis daher. ohne Jemandts hinderung besuchen muget. so lange. das wir nach besser erkundigter gelegenheit desfals ein anderss vorordener werden. das werden sich auch die ewern daselbst. Jhrem erbieten zu folge. mit der erlegung des Zollens vnd anderer gebur vnuorweisslich erzeigenn. Vnd wolten euch diess zu gnedigsten Anntwordt hinuieder nicht verhalten. Seind euch mitt gnaden bewogen.

Transcript copied from Diplomatarium Islandicum