Den erbarenn hochgelartenn unnd wollweißenn herrn burgermeistern unnd rahtmannen der stadt Bremenn, meinen großgunstigenn gepietenden hernn.
Erbare, hochgelarte, unnd wolweiße, e.erb.w. sein meine gantzwillige dienste, sonders fleißes zuvorann bereidt, großgunstige gepietende herrenn. Ich stelle in keinenn zweiffell, e.erb.w. werden sich noch gunstichlick zuerinneren wißen, welcher maßenn ich im vorschienenn etc. 67ten jare, mich vast hochbeswerlich beklaget, wie daß mir inn Hitland alse ich in der haven genant auff dem Ness in Schweineburg haubt in der leddung gelegen ein herr auß Schottlandt mitt etzlichenn hundertt mannen unvorsehnlich angestoßenn, der alsobaldt mein schiff eingenommen, denn visch unnd andere wahre, zu meinem mercklichen unnd unuberwindtlichenn nachteill unnd schadenn, an den strandt außgeworffenn, unnd mich dahin gedrungen ime mein unnd meiner schiffsfreundenn angehorige schiff entweder zuverkauffenn, oder aber an die zwey monatt lang zuverheurenn, zuwilligen.
Unnd ob woll jetzgedachter herr daneben ßich gegenn mich versprochenn unnd verpflichtet, mir sollich schiff inn bestimpten achte wochenn, ohne einige meine beschwerung, unbeschediget wiederumb zu zustellenn, oder aber mir darvor alßedan eine namhaffte summe guldenn zuerlegenn, daß doch deme im geringstenn nicht nachgesatzt, sondern habe ich meinen gekaufftenn unnd van dem Schotten an strandt außgeworffenenn fisch unnd andere wahre, mehrer wils inn Hidtlandt, zu meinem großenn schadenn, ligen zum theill aber auff fast beschwerliche fracht anhero bringenn laßen mußenn. Endtlich auch alße ich meines schiffes, oder aber an stadt deßelbigenn, der versprochener summen gulden gewertig geweßenn, unnd damit eine fast raume zeitt uber die gewilligte achte worhen mit meinem beschwerlichenn kosten, im lande verharrett, das mir doch kein ander bescheidt wordenn, dan daß der Schottlendischer herr, zu Bergenn inn Norwegen von der kon. matt. zu Dennemarcken etc. m.g.h. schlossheren derselbst hern Erichen Roßenkrantz niddergelegt, unnd angeholdenn wehre. Demnach dan ich armer mann deß ordtes hülff unnd trostloß, mich anhero begebenn unnd darauff e. erb. w. umb gunstigen rahdt dienstlichs anßuchendt, an hochgedachte kun. matt. zu Dennemarck etc., durch derßelbenn gesandten zu dießem uffect, gunstichlich vorbittenn laßenn, daß mir mein schiff, so nhun inn irer kun. matt. landenn, gnedigst wiederumb zugestaldt, oder aber daß der Schottischer herr, dahin vermucht wurde, mir an stadt deßelbigen die versprochene summen guldenn zu erlegen.
Diewill dan gunstige herrenn ire kun. matt. ßich domalß darauff der maßenn gnedigst erkleret, das ire matt. dießer geslichten unnd daß ein sollicher herr auß Schottlandt zu Bergenn angehaltenn, noch nicht berichtet, derwegenn dan ire kun. matt. eher unnd bevor dießelbige ßich deßenn bey Erichen Rosenkrantz grundtlich erkundett, uff e. erb. w. undterthenigste furbitt, ßich endtlich nicht erklerenn konten, sych aber gnedigst erbotten. Wan ire kun. matt. ßich dießes handels erkundiget, alßedan auff ferrer undterthenigst ansuchen mit gnedigster andtwurdt, unnd der maßenn zu erzeigen, daß irer kun. matt. gnedigster unnd geneigter wille, darauß gespurett werdenn solte, und ich damenach in trostlicher hoffnung stehe, daß ire kun. matt. auff ferrer e. erb. w. furbittlich schriffte,1 ßich aüß angeborner guete unnd miltigkeitt, kegen mich armen, hochbetrubtenn man, gnedigst erzeigen unnd mich inn deme meiner unschuldt genießenn laßenn werdenn.
Allß gelanget an e. erb. w. mein dienstliche fleißige bitt, dießelbenn ßich gunstiglich nicht beschwerenn wollenn, mich nochmalß an hochstgedachte kun. matt. zu Dennemarck etc. durch derßelbenn befurderungs schriffte, undterthenigst zuverbittenn, damit mit mein schiff wiederumb zugestaldt unnd von gedachten Schottenn, meines hochbeschwerlichen schadens halber, die geburniß begegenen, oder aber nebenn erstattung solliches meineß ßeinentwegen geursachtenn schadens, daß hiebevor von ihme versprochene kauffgeldt erlegt unnd behandiget werdenn muchte.
Woran ßich e. erb. w. gegenn mich gunstiglich erzeigenn werdenn, daß bin ich umb dießelbenn eußerstes meines vermugens, hinwiederumb zuverdienenn schuldigk, unnd deß jeder zeitt bereittwilligk. Datum den 19 februarii anno etc. 68.
E. erb. w.
Gehorsamer unnd gantzwilliger burger
Gerdt Hemeling.
Transcript of B1 by Bart Holterman, 2017.