Abschiedt der Jsslandischenn gebrechenn.
Die Jsslendischenn gebrechenn sinndt dermassen vonn herrn Johann Friss Cantzlern vnd hern Erich Erichsen des Reichs Marschalcke Erich Krabben vnd Andres vom Barby vff kon. Maistt. beuehl verabschiedet.
Das Otto Stigissen dem Hamburger kauffmann der both halbenn Als er mit rechte vff Jsslandt vonn dem kauffmann gewennen, vor Alding zu recht stehen solle vnnd was dar derhalbenn1 erkant gewertig sein vnnd vervolgenn.
Jnn denn Andern Artickeln soll sich der khauffmann auch der vogt dem Lachbuch, ergangenn dom, vnnd bewilligung des kauffmanns haltenn.
Es soll auch vff alding gehandelt werden, das Mass, elle vnnd gewichte lauth der vorgelegtenn vrteil vnnd dhom auch des kauffmanns bewilligung, von dem kauffmann vnnd dem vntherthan vff Jsslandt jnn handell vnnd wandell soll gebraucht werdenn.
Actum Koldingenn freijtags nach Letare Anno 1545.
- 1) nochmals follows K2
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