Denn ersamen, unsern lieben besondern, burgermeistern und rhadt der stadt Bremen etc.
Christian der vierdte, von gottes gnaden, zu Dennemarcken, Norwegen, der Wenden und Gotten könig, hertzog zu Schleßwig, Holstein, Stormarn und der Dithmarschen, graffe zu Oldenburg und Delmenhorst etc.
Unsern gnedigsten wollgeneigten willen zuvorn, ersamen, lieben besondern, was wir fur diesem, wegen unser neuangestellten vorordnung,1 durch wehme hinnfhuro unser Islandt besieglet werden solle, gnedigst ahn euch gelangen laßen, solches zweiffeln wir nichtt, euch noch allerseits woll wißendt sein werde, unnöttig alhier weittlaufflig zuwiederholen, dieweil wir dann auf selbigem unserm lande, einiger anderer, alß unßerer eigenen underthanen, handlung und gewerb weder zu wißen, nach zudulden, sondern eß bey vorhinn beschehener vorordnung allerseits pleiben und bewenden zulaßen, gentzlich gemeinett.
Alß gesinnen wir hiermit ahn euch gnedigst, ihr woltet euren mittburgern, so fur dieser zeit, durch unßere gnedigste zulaßung, bißhero einige hafen in Ißlandt besieglett, die nachmahlige anhkundigung thun, daß sie diesen jetzigen flißenden sommer, alle nachstehende schulden, da sie deren einige daselbst in Ißlandt haben, ein- und abfordern, dabey jedoch aller handtierung und kauffmanschafft sich eußeren, und ihre sachen mitt denn leutten allda also ahnstellen, damitt sie sich in solcher zeitt mitteinander abfinden, und sie sich hernacher deß landes gantz und gantz enthaltten mögen, dann wir endtlich gemeinett, niemandt nach verlauff dieses sommers, deßfallß weitter dahinn zuverstatten, wornach sie sich zuachtten, wolten wir euch gnedigst nicht bergen, und sein euch mitt königlichen gnaden gewegen, gegeben auf unserm schloße Copenhagen, den 14. aprilis, anno etc. 1603.
Christian.
Transcript by Bart Holterman, 2017