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1579, February 9

Bremen

Bremen to king Frederick II: request for permission for Johan Munsterman's widow to use the harbours Kummerwage and Neswage in Iceland, which her deceased husband had used before, but had shipwrecked twice.

Created for and published on the HANSdoc website of the German Maritime Museum, Bremerhaven, by Bart Holterman in the context of the research project Between the North Sea and the Norwegian Sea: interdisciplinary Studies of the Hanse. Licensed CC BY.

Copenhagen, Rigsarkivet

Særligt stillede landskaber og unionsriger: D 11 Island og Færøerne, Pakke 25 (Supplement II, no. 15)

Two bifolios.

20,5x33cm

Paper

Modern foliation in pencil, 41-42.

Big seal.

High German

Notes on the back: Vorschrifft vor Johan Munstermannß sehligen wittiben, und ihre mitrederen, damit sie bey der hafen der Neswagen etc. mochten gelassen und geschutzt werden and Productum Coldingen den 24 februarii anno etc. 79.

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Dem durchleuchtigstenn, großmechtigstenn fursten und hern, hernn Friedrichen, dem andernn, zu Dennemarckenn, Norwegenn, der Wenden, unnd Gothenn konigen, hertzogen zu Schlesweich, Holsteinn, Stormarn, und der Dietmarschenn, graffenn zu Oldenburg und Delmenhorst etc. unserm gnedigstenn hernn.

Durchleuchtigster, großmechtigster konig, e. kon. matt. seinn unsere undterthenigste, gantzwilligste dienste, bestes fleißes zuvoran bereit, gnedigster her, e. kon. matt. sollenn wir undterthenigst nicht bergenn, wie daß unns, weilandt unders burgers, schiffer Johann Munstermans, nachgelaßene widtwe, und derselbigenn schiffsredere, diemutiglich, unnd dienstlich klagende zuerkennen gebenn, welcher gestaldt ermelter ihr ehemann, unnd schiffer säliger, die haven Kummerwage, unnd Neßewage inn Ißlandt, vonn vielenn jahrenn hero, vonn unser stadt ab, besucht, dieselbige mit allerhandt commoditeten, unnd wahren, zu erhaltungh e. kon. matt. deß ortts undterthanen, nottrufftiglich vorsehenn, unnd versorget etc.

Daher dann ihn, im verschenenn etc. 76 jahre, ein unvorsehnes ungewiter ubereilet, daß er inn der have umb schiff, unnd gut kommenn, gleichwoll aber nichtoweiniger seine schiffsredere dahin vermöcht, daß sie nebenn ihm, ein ander schiff widerumb gekaufft, und daßelbige auff ermelte have, vonn newem befrachtet habenn. alß die aber damit widerumb, auß Ißlandt, an die Wieser straume gelangt, alda einenn erbarmlichen schiffbruch erlittenn, also daß vonn schiff gutt, unnd leutten (derenn neun unnd zwantzig, darundter siebentzehen ermenner gewesenn, so hinter sich ihre arme betrubte ehrweibe, unnd waisenn in hohem betruck, unnd elend verlaßenn, die dann nach verlornem schiffe, neben anderenn schweren schuldenn, auch e. kon. matt. deß orts befelichabere, damit die ihren jarlichs gewonliche handelung gepflogenn, drittehalb hundert thaler, noch dieses jahrß verrichtenn mußen) nicht daß geringste gebarget wordenn. Unnd ob nun woll dadurch, so woll ermeltes schiffers nach gelaßene widtwe, alß auch andere schiffsredere, ein groß bedenckenn gehatt, ihre noch ubrige, wiewoll vast geringschetzige wolfardt, abermall zur sehwertz zuvorhengen, so werdenn sie dannoch vonn wegen ihrer deß orts außstehendenn schuldenn, unnd daß sie alß arme betrubte widtwenn, sonstenn keine andere gelegenheidt gesehenn, noch gehatt, sich und ihre väterlose kindleinn zuernehren, unnd zuerhaltenn, dahin verursachet, abermalß ein schiff auff ermelte havenn zuverfrachtenn etc.

Dieweill aber sie berichtet, daß etzliche andere, so woll Lubische, Hamburgische, alß auch Bremische schiffere, sich deßwegenn, daß e. kon. matt. solch landt unnd haven freig gegebenn, undternehmen sollen, dieselbige have zubesiegeln, unnd sie also gentzlich, unnd alle nahrungloß zu machen etc.

Alß habenn sie unnß diemutiges fleißes ersucht, unnd angelangt, sie gegen e. kon. matt. undterthenigst zuvorbittenn, damit sie bey mehrgerorten havenn gnediglich gelaßenn werdenn möchten, mit dem fernern undterthenigstenn erbieten, da e. kon. matt. dieselbige haven mit der altenn vorpachtigen widerumb von newem zubeleggenn gemeinet, sich inn dem, aller geburniß, undterthenigst zuvorhaltenn.

Wann uns dann bewist, daß obgedachte schiffer Johann Munsterman seliger, die angeregte havenn, Kummerwage, und Neßewage, vonn unser stadt ab, mit seinenn kauffmans wahrenn, eine vast geraume, unnd lange zeitt vonn jahren hero besucht, unnd nottrufftichlich vorsehen, unnd besorget, er auch darundter zweimall schiffbruch erlittenn, unnd daruber endtlich, nebenn seinenn schiffskindern, zu derselbigenn armenn weib, unnd kinder hogstem betruck, beschwer, unnd nachteill, mit schiff unnd gutt zur sehwertz gebliebenn, daher wir dann mit denselbigen hochbetrubten widtwenn, unnd waisenn, ein besonder mitleidenn tragenn.

Alß bittenn wir undterthenigst, e. kon. matt. gnedigst geruhenn, offtgemelte widtwenn, nebenn andern ihren schiffsrehderen, bey obgedachtenn havenn, der Kummerwage, unnd Neßewage, gnedigst zu schutzenn, unnd zu handthabenn, damit sie also nicht gentzlich nahrunghloß gemacht, unnd viell der jenigen zum bettelstab endtlich verweisett werdenn muchtenn.

Daß getrostenn zu e. kon. matt. wir unnß undterthenigst unnd seint es umb dieselbigenn (die wir hiemit gotte dem almechtigenn, inn langwiriger, unnd frolicher leibs gesundtheidt, koniglichem wolstande, unnd friedfertiger regierungh, lange zuerhaltenn, unnd zubealtenn gantz treuwlich empffelenn) undterthenigstes fleißes zuvordienen gantzwillig. Datum undter unser stadt secret, denn 9 februarii anno etc. 79.

E. kon. matt.

undterthenigste, und gantzwilligste

Burgermeistere, unnd raht der stadt Bremenn.

Transcript by Bart Holterman, 2017.