Johan Bockholdt der k. m. verordente hoftman uber Ißlandt.
Unsere freundtlicher deinste bevorn, ernvester unnd erbar gunstiger guter freundt. Weß auff unser burger schiffer Christoffer Meigers, und schiffer Berendt Losekanne undertheniges suppliciren1 an unsem gnedigsten landesfursten den ertzbischoff zu Bremen unnd darauff i. f. g. alß auch unsren an die kon. matt. zu D(ennemarck) etc. abgefertigtes schreiben,2 wegen der haven in ihr k. matt. Ißlandt Oost unnd Horne fort genandt, an e. g. zu wiedrans? gnedigst gelangen laßen, das haben dieselbe auß beigefugter kon. schreibend3 gunstiglich zuerfahrende.
Unnd ob nun woll wir unns gantz unnd alle keinen zweiffel machen, das ahne diese unsere befurdernußschriffte dem kun. befehliche der gebur nach setzen werden, so haben wir jedoch auff enissige? unser burger anhalten nicht widderlaßen mugen, auch mit diesem unserem schreiben zubefurderung der unsern freuntlich zubesuchen.
Beytenn demnach freundtlich e. gunsten sich gunstlich nicht beschweren wollen die unsere der kun. m. bevehlich zuvolge bei obehrwenter haven zuschutzen und zuerhalten unnd darvan die Hamburger und andere so sich undterstehen muchten die unsere daran zubeeindrechtigen, mit geburendem ernste abzuweisen.
Daß wollen wir unns also zu e. g. freuntlich vorsehen, und seint derselben hinwiederumb freuntlich zuverstehen? erbut(tig). Datum und etc. den 24 martii anno 82.
B. und raht der stadt Bremen.
- 1) 15820118BRE00
- 2) 15820226FUR00; 15820202BRE00 (by request of 15820201BRE00)
- 3) 15820306FRE00