Sen(atus) an Johan Bockholdt uber Ißlandt, pro Christoffer Meiger, B. Losekan.1
Unsere freuntlichen gruß bevorn, e. e. gunstiger guter freundt. Welcher gestaldt die ku. m. zu Dennemarck unser gnedigster her, schiffer Christoffer Meyer, und dessen redere unsere burgere mit der haven Oistfort und der gantzen sussel dieselbe mit ihren kauffmanß wahren zubesiegelen gnedigst begnedigett, weß auch folgendeß auff der unsen iniurien? von wegen etzlicher Hamburger alß Simon Schmit, Mathiaß Eggerß, Jochim Focken, Jochim Warneken, Gerdt Ludden under[d?]ren an berurter haven beschener selbmutiger einsper, und verhinderung dienselbes suppliciren2 wir unß gegen hochgedachter k. mat. undterthenigst beclaget,3 und ihr k. matt. darauff euch in schrifften4 gnedigst aufferlecht und befohlen, dessen werdet ihr euch noch freuntlich zuerinneren wissen.
Und ob nun woll demnach wir uns billich understenden vorsehen sollen dan daß solch der kunig. mat. bevehlich nach der Hamburgeren euch ernstlich undtersagt sich solcher schiffart hinfuro zuenthalten und die unsere bei obgedachter kon. begnadigung ruriglich bleiben, und geweren zulassen. So werden wir idoch von den unseren bericht daß ihr sie uber alles vermuten uff kunfftigen Alting in Ißlandt zu erscheinen, unnd aldar dißfals entschiedes zuerwerten, vor euch beschieben haben.5
Wan uns nun aber mit nichte gebuten na hogsten k. m. den unsern mitgetheilte privilegium in einige zweiffel zutziehen vielweniger de selbe ko. privilegien zu ihrer underthan erkandt unß zuerstellen, sondern euch so woll von wegen e. g. konegs alß auch aus der koniglich matt. gegebene privilegen hogstes fleisses zuvorbitten, allerseids tragendem ambt nach gezemet und oblyt.
Alß wollen wir nochmalß hiemit freuntlich gesucht und gebetten haben, die unsere oberurten der k. mat. erachtlichen beffelich nach bei ob und vielgedachter kuniglichen begnadigung zu schutzen zuerhalten und zuhandhaben, unnd darauff der Hamburger sich solcher haven und derselbigen angehorigen sussell gentzlich zueusseren, zerechtlich zuuntersagen. Dan aber solches je uber zuvorsicht nicht geschehen solte, ir habt ihr vernunfftliglich zuermessen, daß wir uns derwegen bei der k. m. zum hogsten zubeschweren, und zubeclagen weten?, damit wir gleichwoll euch gerne verschonet segen, und wes sich dessen die unsere dißfalß zuversehen haben muchten begeren wir eure widderbeschriebene andtwortt, unß unserer nottrufft nach haben zu richten, und sein euch.
Den 28. februarii anno 83.
An Johan Bockholdt haubtman uber Ißlandt.
- 1) On the back of the letter.
- 2) 15820201BRE00
- 3) 15820202BRE00
- 4) 15820306FRE00
- 5) See 15830210KLI00
Transcript by Bart Holterman, 2017